Sonderlehrgang "FK-Böllern"

 

Ausbildungsziel:

Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit FK-BöllernFK Böller

Zulassungsvoraussetzung (lt. § 34 der 1.SprengV):

- Vollendung des 21. Lebensjahres

- Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis örtlich zuständigen Behörde

  (z.B. Kreis, kreisfreie Stadt o.ä.)  das ist kein polizeiliches Führungszeugnis!

  Links  -->   Zuständige Behörden aus der Region

- persönliche Eignung (wird von der Behörde geprüft)

 

Spezielle Zulassungsvoraussetzungen:

Grundlehrgang Böllern (Zeugnis oder Eintrag in Erlaubnis/Befähigungsschein)

Sonstige Zulassungsvoraussetzungen:

- Während des Lehrgangs: Vorzeigen eines gültigen Ausweisdokumentes

- Teilnahmegebühr

Dauer: 1 Tag Unterricht in Theorie und Praxis

Lehrgangsinhalte:

- Einführung in das Sachgebiet

- Rechtsvorschriften (Sprengstoffrecht, gefahrgutrechtliche Vorschriften)

- Geräte und Werkzeuge

- praktisches Üben

Lehrgangsziel:

Nach bestandener Prüfung bekommen Sie ein Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz 

Termine: siehe Lehrgangskalender

 

Lehrgangskosten:

120,00 € inkl. USt. "FK-Böllern"

220,00 € inkl. USt. "Böllern, alle Geräte! und FK-Böllern"

inkl. Dokumentengebühren, Lehrmaterial, CD, Materialkosten Praxis, Mittagessen sowie Getränke während des Lehrgangs, Gebühren für die Abnahme der Prüfung

20% Ermäßigung für Mieter und ehemalige Lehrgangsteilnehmer

Buchung:

Melden Sie sich z.B. per E-Mail an.

Erreichbarkeiten siehe Impressum