Sonderlehrgang "Verbringen"
"Wir kommen an."
Ausbildungsziel:
Erwerb der Fachkunde für die Beförderung explosionsgefährlicher Stoffe auf der Straße für Bewerber zur Erlangung eines Befähigungsscheines nach §20 SprengG
Zulassungsvoraussetzung (lt. § 34 der 1.SprengV):
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis örtlich zuständigen Behörde
(z.B. Bezirksregierung, GAA, o.ä.) das ist kein polizeiliches Führungszeugnis!
Links --> Zuständige Behörden aus der Region
- persönliche Eignung (wird von der Behörde geprüft)
Sonstige Zulassungsvoraussetzungen:
- Während des Lehrgangs: Vorzeigen eines gültigen Ausweisdokumentes
- Teilnahmegebühr
Dauer: 1 Tag Unterricht in Theorie
Lehrgangsinhalte:
- Einführung in das Sachgebiet
- Rechtsvorschriften (Sprengstoffrecht, Waffengesetz, gefahrgutrechtliche Vorschriften)
Lehrgangsziel:
Nach bestandener Prüfung bekommen
Sie ein Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Sie ein Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Termine: siehe Lehrgangskalender
Lehrgangskosten:
280,00 € + USt. (inkl. Prüfungs- und Dokumentengebühren, Lehrmaterial, CD, Getränke während des Lehrgangs, Kaffeepausen und Mittagessen)
20% Ermäßigung für Mieter und ehemalige Lehrgangsteilnehmer
INFO: Abnahme der Prüfung als Abschluss eines Grund- oder Sonderlehrgangs sind enthalten, da NRW die Prüfungsgebühren drastisch (500%) erhöht hat war eine Gebührenanhebung nicht vermeidbar.
Buchung:
Erreichbarkeiten siehe Impressum