Sonderlehrgang "Verbringen"

 
"Wir kommen an."
 

Ausbildungsziel:

Erwerb der Fachkunde für die Beförderung explosionsgefährlicher Stoffe auf der Straße für Bewerber zur Erlangung eines Befähigungsscheines nach §20 SprengG
 

Zulassungsvoraussetzung (lt. § 34 der 1.SprengV):

- Vollendung des 21. Lebensjahres

- Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis örtlich zuständigen Behörde

  (z.B. Bezirksregierung, GAA, o.ä.)  das ist kein polizeiliches Führungszeugnis!

  Links  -->   Zuständige Behörden aus der Region

- persönliche Eignung (wird von der Behörde geprüft)

Sonstige Zulassungsvoraussetzungen:

- Während des Lehrgangs: Vorzeigen eines gültigen Ausweisdokumentes
- Teilnahmegebühr
 

Dauer: 1 Tag Unterricht in Theorie

Lehrgangsinhalte:

- Einführung in das Sachgebiet
- Rechtsvorschriften (Sprengstoffrecht, Waffengesetz, gefahrgutrechtliche Vorschriften)
 

Lehrgangsziel:

Nach bestandener Prüfung bekommen
Sie ein Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
 

Termine:  siehe Lehrgangskalender

Lehrgangskosten:

280,00 € + USt. (inkl. Prüfungs- und Dokumentengebühren, Lehrmaterial, CD, Getränke während des Lehrgangs, Kaffeepausen und Mittagessen)
20% Ermäßigung für Mieter und ehemalige Lehrgangsteilnehmer
INFO: Abnahme der Prüfung als Abschluss eines Grund- oder Sonderlehrgangs sind enthalten, da NRW die Prüfungsgebühren drastisch (500%) erhöht hat war eine Gebührenanhebung nicht vermeidbar.
 

Buchung:

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Erreichbarkeiten siehe Impressum