Grundlehrgang "Böllern"

 

Ausbildungsziel:

Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit Böllerpulver (Schwarzpulver) zum Böllerschießen

Zulassungsvoraussetzung (lt. § 34 der 1.SprengV):

- Vollendung des 21. Lebensjahres

- Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis örtlich zuständigen Behörde

  (z.B. Kreis, kreisfreie Stadt o.ä.)  das ist kein polizeiliches Führungszeugnis!

  Links  -->   Zuständige Behörden aus der Region

- persönliche Eignung (wird von der Behörde geprüft)

 

Sonstige Zulassungsvoraussetzungen:

- Während des Lehrgangs: Vorzeigen eines gültigen Ausweisdokumentes

- Teilnahmegebühr

Dauer: 2 Tage Unterricht in Theorie und Praxis

Lehrgangsinhalte:

- Einführung in das Sachgebiet

- Rechtsvorschriften (Sprengstoffrecht, Waffengesetz, gefahrgutrechtliche Vorschriften)

- Ladekomponenten und Ladeverfahren

- Geräte und Werkzeuge

- praktisches Üben (Handböller, Lanzen-/Schaftböller, Standböller und Kanone)

Lehrgangsziel:

Nach bestandener Prüfung bekommen Sie ein Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Termine: siehe Lehrgangskalender

 

Lehrgangskosten:

180,00 € inkl. USt. "Böllern, alle Geräte!"

220,00 € inkl. USt. "Böllern, alle Geräte! und FK-Böllern"

inkl. Dokumentengebühren, Lehrmaterial, CD, Mittagessen, Materialkosten Praxis sowie Getränke während des Lehrgangs, Gebühren für die Abnahme der Prüfung

20% Ermäßigung für Mieter und ehemalige Lehrgangsteilnehmer


Buchung:

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Erreichbarkeiten siehe Impressum