Entsorgung von explosionsgefährlichen Stoffen (Abfall)

Seit 2023 haben wir eine Erlaubnis gemäß §54 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz). Wir dürfen gemäß der AVV die gefährlichen Abfallschlüssel

 

16 01 Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung, und davon die Nr.

16 01 10 explosive Bauteile (z.B. als Airbags)

16 04 Explosivabfälle, und dazu zählen

16 04 01 Munitionsabfälle,

16 04 02 Feuerwerkskörperabfälle und

16 04 03 andere Explosivabfälle

 

bei Ihnen abholen und der Vernichtung zu führen. Somit dürfen wir alle explosionsgefährlichen Stoffe die dem Sprengstoffgesetz unterliegen transportieren.

 

Haben Sie noch Fragen zum Thema oder möchten Sie ein Angebot?

 

Erreichbarkeiten siehe Impressum