Entsorgung von explosionsgefährlichen Stoffen (Abfall)
Seit 2023 haben wir eine Erlaubnis gemäß §54 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz). Wir dürfen gemäß der AVV die gefährlichen Abfallschlüssel
16 01 Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung, und davon die Nr.
16 01 10 explosive Bauteile (z.B. als Airbags)
16 04 Explosivabfälle, und dazu zählen
16 04 01 Munitionsabfälle,
16 04 02 Feuerwerkskörperabfälle und
16 04 03 andere Explosivabfälle
bei Ihnen abholen und der Vernichtung zu führen. Somit dürfen wir alle explosionsgefährlichen Stoffe die dem Sprengstoffgesetz unterliegen transportieren.
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